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KFZ Gutachter













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Unser Standort für amtliche Prüfungen:

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Gerne können Sie während der Öffnungszeiten auch ohne Termin für eine Hauptuntersuchung (HU) inkl. AU vorbeischauen.

Eine Annahme Ihres Auftrags kann jedoch nicht garantiert werden, wir bitten dazu um Verständnis.

Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO

Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO vor. Die Untersuchungsfristen für Fahrzeuge sind in Anlage VIII der StVZO zu finden.

Für PKW ist die Hauptuntersuchung alle 24 Monate notwendig. Bei erstmals zugelassenen Fahrzeugen ist die erste Prüfung nach 36 Monaten fällig. Für Krafträder gilt eine Prüffrist alle 24 Monate.

Bei Überschreitung der Frist um mehr als zwei Monate, ist eine vertiefte Hauptuntersuchung erforderlich. Die Kosten hierfür liegen bei + 20%. Damit das erst gar nicht passiert, bieten wir einen kostenlosen Erinnerungsservice an. Am besten gleich anmelden!

Die Abgasuntersuchung wird bei uns als Teil der Hauptuntersuchung durchgeführt. Elektrofahrzeuge benötigen nur die Hauptuntersuchung.

Wann ist meine Hauptuntersuchung (HU) fällig?

Auf dem hinteren Kennzeichen ist die HU-Plakette zu finden. Die Zahl in der Mitte gibt

das Jahr, die Zahl auf 12-Uhr den Monat an. Zusätzlich erkennt man an der Farbe das Jahr.

Fälligkeitsanzeige mit Monats- und Jahresangaben sowie farbcodierten Wiederholungen bis 2037

Wie kann ich mich auf eine Hauptuntersuchung vorbereiten?

Unter dem Nachfolgenden Link bieten wir Checklisten für die jeweilige Fahrzeugklasse

an. Darin enthalten sind alle wesentlichen Prüfpunkte.

  • Funktionieren alle Lichter?

  • Sind Fehlermeldungen im Display vorhanden?

  • Habe ich Warnweste, Warndreieck, Verbandkasten im Auto und ist dieser gültig?

  • Verhält sich das Fahrzeug auffällig?

Dann kann eine Werkstatt helfen, die Probleme abzustellen.

Was passiert, wenn ich nicht bestanden habe?

Keine Sorge – das ist kein Grund, den Kopf hängen zu lassen!

Viele festgestellte Mängel lassen sich schnell und unkompliziert beheben. Wenn die Wiedervorführung noch am selben Tag erfolgt, ist diese für Sie kostenfrei. Ausgenommen hiervon sind Abgasuntersuchungen.

Wir lassen Sie dabei nicht allein: Unser Team unterstützt Sie gerne, beantwortet Ihre Fragen und erklärt Ihnen, was als Nächstes zu tun ist.

Nach der Reparatur werden die behobenen Mängel im Rahmen einer kostenpflichtigen Nachprüfung kontrolliert. Ist alles in Ordnung, erhalten Sie selbstverständlich Ihre Plakette.

Unser Ziel: Sie schnell und unkompliziert wieder sicher auf die Straße zu bringen!

Änderungsabnahme / Einzelabnahme – Ich habe mein Fahrzeug verändert, was muss ich beachten?

Fahrzeugänderungen und Betriebserlaubnis

Änderungen am Fahrzeug sind nicht immer eintragungspflichtig – dennoch müssen sie

den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Maßgeblich ist hierbei

insbesondere § 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs gilt grundsätzlich für den genehmigten Fahrzeugzustand. Werden nachträglich technische Änderungen vorgenommen, kann die Betriebserlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen erlöschen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn durch die Änderung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, die genehmigte Fahrzeugart verändert wird oder sich das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert.

Damit Sie rechtlich sicher auf der Straße unterwegs sind, prüfen wir Ihre geplanten Fahrzeugänderungen hinsichtlich ihrer Zulässigkeit. Dabei beurteilen wir die verwendeten Bauteile, deren Einbau sowie die entsprechenden Genehmigungsunterlagen und Auflagen.

Je nach Art und Umfang der Änderung kann eine Begutachtung, Abnahme oder Eintragung erforderlich sein. Wir erstellen die hierfür erforderlichen Gutachten bzw. Bescheinigungen und unterstützen Sie bei der ordnungsgemäßen Umsetzung der Änderungen.

Liegt für ein Fahrzeugteil beispielsweise eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), eine EG-/EU-Genehmigung oder eine andere entsprechende Genehmigung vor, ist genau zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen diese für den konkreten Einbau gilt. Dabei sind insbesondere die im jeweiligen Genehmigungsdokument genannten Verwendungsbereiche, Auflagen und Bedingungen zu beachten. In bestimmten Fällen ist trotz vorhandener Genehmigung eine zusätzliche Abnahme erforderlich.

Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie den erforderlichen Nachweis über die Zulässigkeit der Änderung. Je nach Fall ist dieser mitzuführen und auf Verlangen den zuständigen Personen vorzulegen oder die Änderung muss in die Fahrzeugpapiere übernommen werden.

Unser Ziel: Wir sorgen dafür, dass Ihre Fahrzeugänderungen technisch sicher, rechtlich zulässig und ordnungsgemäß dokumentiert sind.

Vollabnahme nach § 21StVZO / VO EU 2018/858 Art. 45

Begutachtung für individuelle und importierte Fahrzeuge

Nicht jedes Fahrzeug verfügt über eine für Deutschland ausreichende Typgenehmigung

oder Betriebserlaubnis. In solchen Fällen kann eine Begutachtung nach § 21 StVZO erforderlich sein.

Dies betrifft beispielsweise:

  • Importfahrzeuge ohne entsprechende Genehmigungsunterlagen

  • individuell aufgebaute oder umgebaute Fahrzeuge

  • Fahrzeuge ohne vorhandene Typgenehmigung

  • Fahrzeuge mit fehlenden oder unvollständigen technischen Unterlagen

Im Rahmen der Begutachtung prüfen wir das Fahrzeug umfassend hinsichtlich seiner technischen Beschaffenheit, Verkehrssicherheit und der geltenden gesetzlichen Anforderungen. Dabei werden unter anderem Bremsen, Lenkung, Fahrwerk, Beleuchtung, Bereifung, Abmessungen sowie Abgas- und Geräuschverhalten berücksichtigt.

Je nach Fahrzeug und Genehmigungssituation kann auch eine nationale Fahrzeug Einzelgenehmigung nach Art. 45 der VO (EU) 2018/858 relevant sein. Wir prüfen den jeweiligen Einzelfall und ermitteln, welche Anforderungen und Nachweise für Ihr Fahrzeug erforderlich sind.

Nach erfolgreicher Begutachtung erstellen wir die erforderlichen Unterlagen für das weitere Genehmigungs- und Zulassungsverfahren.

UVV-Prüfung am Fahrzeug

Sicherheit im betrieblichen Einsatz

Betrieblich eingesetzte Fahrzeuge müssen regelmäßig auf ihren sicheren Zustand überprüft werden. Die UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 dient dazu, sicherheitsrelevante Mängel frühzeitig zu erkennen und einen sicheren Fahrzeugbetrieb zu gewährleisten.

Unsere fachkundigen Prüfer kontrollieren die relevanten Fahrzeugkomponenten und Sicherheitseinrichtungen und dokumentieren die Ergebnisse der Prüfung.

Die Prüfung kann unter anderem Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Reifen, Fahrwerk, Aufbau sowie weitere sicherheitsrelevante Einrichtungen umfassen.

Wichtig: Die UVV-Prüfung ist nicht mit der Hauptuntersuchung (HU) gleichzusetzen.
Beide Prüfungen haben unterschiedliche Zielsetzungen.

*Für Vollständigkeit / Richtigkeit des Inhalts wird keine Haftung übernommen. Wir prüfen im Namen und Rechnung der GTÜ. Wir sind Vertragspartner der GTÜ.